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Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)

Stand: 27. September 2026

Dieser Vertrag gilt zwischen dem Kunden als Verantwortlichem („Auftraggeber“) und Marten Koch, Benzstraße 13, 22177 Hamburg, handelnd unter der Bezeichnung NeuraPort als Auftragsverarbeiter („Auftragnehmer“) und wird mit Abschluss des Nutzungsvertrags über NeuraPort Vertragsbestandteil. Er kann auf Wunsch auch gesondert unterzeichnet werden.

§ 1 Gegenstand, Dauer, Art und Zweck

  1. Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer bei der Bereitstellung der Software NeuraPort (Hosting, Betrieb, Support, Datensicherung, auf Wunsch KI-gestützte Analyse von E-Mails und Dokumenten, Versand von Benachrichtigungen).
  2. Die Dauer entspricht der Laufzeit des Nutzungsvertrags zuzüglich der Frist zur Datenrückgabe und Löschung (§ 9).
  3. Arten von Daten: Kontakt- und Stammdaten (Name, Firma, Funktion, Anschrift, E-Mail, Telefon), Kommunikationsdaten (E-Mails und Anhänge), Vertrags-, Sendungs- und Abrechnungsdaten, Bankverbindungen, Nutzer- und Protokolldaten, ggf. Daten von Fahrern und Beschäftigten des Auftraggebers.
  4. Kategorien betroffener Personen: Beschäftigte und Nutzer des Auftraggebers, Ansprechpartner von Kunden, Lieferanten, Dienstleistern, Behörden, Empfängern und Versendern, Fahrer.
  5. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) sind nicht Gegenstand der Verarbeitung, soweit der Auftraggeber sie nicht selbst einbringt; das HR-Modul ist gesondert zu vereinbaren.

§ 2 Weisungen

  1. Der Auftragnehmer verarbeitet Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Weisungen ergeben sich aus diesem Vertrag, dem Nutzungsvertrag und den Einstellungen, die der Auftraggeber in NeuraPort vornimmt (insbesondere Wahl der KI-Anbieter, Automatik-Einstellungen, Portalfreigaben, Löschungen).
  2. Hält der Auftragnehmer eine Weisung für rechtswidrig, weist er den Auftraggeber unverzüglich darauf hin.

§ 3 Pflichten des Auftragnehmers

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet alle mit der Verarbeitung befassten Personen zur Vertraulichkeit.
  2. Er trifft die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO gemäß Anlage 1 und passt sie dem Stand der Technik an, ohne das Schutzniveau zu unterschreiten.
  3. Er unterstützt den Auftraggeber bei der Beantwortung von Anfragen betroffener Personen (Art. 12–23 DSGVO), u. a. durch Auskunfts-, Export-, Berichtigungs- und Anonymisierungsfunktionen in NeuraPort, sowie bei den Pflichten nach Art. 32–36 DSGVO.
  4. Er meldet dem Auftraggeber Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, mit den Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit bekannt.

§ 4 KI-Anbieter

  1. Die KI-Analyse wird nur mit den Anbietern durchgeführt, die der Auftraggeber in NeuraPort ausgewählt hat (Hauptanbieter und mindestens ein Ausweichanbieter). Der Auftraggeber kann die KI-Analyse jederzeit abschalten.
  2. Der Auftragnehmer nutzt ausschließlich geschäftliche API-Zugänge, bei denen die übermittelten Daten nach den Vertragsbedingungen der Anbieter nicht zum Training verwendet werden.

§ 5 Unterauftragsverarbeiter

  1. Der Auftraggeber genehmigt die in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter. Der Auftragnehmer verpflichtet sie vertraglich auf ein diesem Vertrag entsprechendes Schutzniveau.
  2. Über beabsichtigte Änderungen informiert der Auftragnehmer mindestens 30 Tage im Voraus in Textform. Der Auftraggeber kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen; ist keine Einigung möglich, kann er den Nutzungsvertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Für KI-Anbieter gilt ergänzend § 4: ein neuer KI-Anbieter wird nur genutzt, wenn der Auftraggeber ihn auswählt.
  3. Übermittlungen in Drittländer erfolgen nur unter den Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO (Angemessenheitsbeschluss, EU-U.S. Data Privacy Framework oder EU-Standardvertragsklauseln).

§ 6 Kontrollrechte

Der Auftragnehmer weist die Einhaltung seiner Pflichten auf Anfrage durch geeignete Unterlagen nach (u. a. aktuelle TOMs, Nachweise der Unterauftragsverarbeiter). Der Auftraggeber kann nach rechtzeitiger Ankündigung (mindestens 14 Tage) während der Geschäftszeiten Kontrollen durchführen oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer durchführen lassen, ohne den Betrieb unverhältnismäßig zu stören.

§ 7 Ort der Verarbeitung

Die Hauptverarbeitung (Anwendung, Datenbank, Dateien) erfolgt in Rechenzentren in Deutschland, die Datensicherung in den Niederlanden. Weitere Orte ergeben sich aus Anlage 2.

§ 8 Haftung

Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO. Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen des Nutzungsvertrags.

§ 9 Beendigung, Rückgabe und Löschung

Nach Vertragsende stellt der Auftragnehmer die Daten 30 Tage lang zum vollständigen Export bereit und löscht sie danach, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Speicherung besteht. Datensicherungen werden im regulären Zyklus (höchstens 30 Tage) überschrieben. Die Löschung wird auf Verlangen bestätigt.

Anlage 1 – Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

1. Vertraulichkeit

2. Integrität

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit

4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung

Anlage 2 – Unterauftragsverarbeiter

DienstleisterZweckOrt der VerarbeitungGarantie bei DrittlandEinsatz
Hetzner Online GmbH
Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland
Hosting der Anwendung und Datenbank, Server-ProtokolleDeutschland–immer
Scaleway SAS
8 rue de la Ville l’Evêque, 75008 Paris, Frankreich
Verschlüsselte Datensicherung (Offsite-Backup), Speicherung vor Übertragung verschlüsseltNiederlande (Amsterdam)–immer
Resend, Inc.
San Francisco, USA
Versand von System-E-Mails (Anmeldung, Einladungen, Benachrichtigungen, vom Kunden ausgelöste Mails)USAEU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO)immer
Functional Software, Inc. (Sentry)
San Francisco, USA
Fehlerüberwachung der Anwendung (technische Fehlerberichte, ohne Übermittlung von Nutzer-IP und Anmeldedaten)USAEU-Standardvertragsklauseln; EU-U.S. Data Privacy Framework, soweit zertifiziertimmer
Cloudflare, Inc.
101 Townsend St., San Francisco, CA 94107, USA
Bereitstellung der öffentlichen Statusseite status.neuraport.deweltweit (Netzwerk)EU-Standardvertragsklauseln; EU-U.S. Data Privacy Frameworkimmer
Anthropic (Anthropic PBC)
548 Market St., San Francisco, CA 94104, USA
KI-Analyse (Claude) von E-Mails, Dokumenten und Texten, wenn vom Kunden als KI-Anbieter gewähltUSAEU-Standardvertragsklauseln; keine Nutzung der API-Daten zum Trainingnur bei Auswahl durch den Kunden
OpenAI Ireland Ltd. / OpenAI, L.L.C.
1st Floor, The Liffey Trust Centre, 117–126 Sheriff Street Upper, Dublin 1, Irland
KI-Analyse (GPT), wenn vom Kunden als KI-Anbieter gewähltUSAEU-Standardvertragsklauseln; keine Nutzung der API-Daten zum Trainingnur bei Auswahl durch den Kunden
Mistral AI SAS
15 rue des Halles, 75001 Paris, Frankreich
KI-Analyse (Mistral), wenn vom Kunden als KI-Anbieter gewähltEU–nur bei Auswahl durch den Kunden
OpenRouter, Inc. (Zugang zu MiniMax-Modellen)
USA
KI-Analyse (MiniMax) über den Vermittlungsdienst OpenRouter, wenn vom Kunden gewähltUSA und Sitzland des jeweiligen ModellbetreibersEU-Standardvertragsklauselnnur bei Auswahl durch den Kunden
Google Ireland Limited
Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
KI-Analyse (Gemini), nur wenn vom Kunden gewähltUSA/EUEU-Standardvertragsklauseln; EU-U.S. Data Privacy Frameworknur bei Auswahl durch den Kunden
Portkey AI, Inc.
USA
Technischer Vermittlungsdienst (Gateway) für KI-Anfragen an Anthropic, nur wenn plattformseitig aktiviertUSAEU-Standardvertragsklauselnnur bei Nutzung der Funktion
Microsoft Ireland Operations Limited
One Microsoft Place, South County Business Park, Leopardstown, Dublin 18, Irland
Anbindung der vom Kunden verbundenen Microsoft-365-Postfächer (Abruf/Versand im Auftrag des Kunden über Microsoft Graph)EU/USAEU-Standardvertragsklauseln; EU-U.S. Data Privacy Frameworknur bei Nutzung der Funktion