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Allgemeine Geschäftsbedingungen (SaaS)

Stand: 27. September 2026

Diese AGB gelten für die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung NeuraPort durch Unternehmer. Anbieter ist Marten Koch, Benzstraße 13, 22177 Hamburg, handelnd unter der Bezeichnung NeuraPort („NeuraPort“). Nach Gründung der NeuraPort UG (haftungsbeschränkt) werden die Verträge mit Zustimmung des Kunden auf die Gesellschaft übertragen.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Bereitstellung und Nutzung von NeuraPort mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunde“). Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
  2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn NeuraPort ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen (Angebot, Auftragsbestätigung, Leistungsschein) haben Vorrang.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. NeuraPort stellt dem Kunden eine webbasierte Software für Speditionen (Transportmanagement mit Modulen z. B. für Seefracht, Luftfracht, Straße, Lager, Finanzen, Kundenportal und KI-gestützte Datenerfassung) zur Nutzung über das Internet bereit. Umfang, Module und Nutzerzahl ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Bestellung.
  2. NeuraPort schuldet die Bereitstellung der Software in der jeweils aktuellen Version, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Funktionen, die ausdrücklich als „Vorschau“, „Beta“ oder „Simulation“ gekennzeichnet sind, sind nicht Gegenstand zugesicherter Eigenschaften.
  3. Anbindungen an Dritte (z. B. Reedereien, Zollsysteme, Banken, Telematik) setzen eigene Verträge und Zugänge des Kunden oder von NeuraPort mit diesen Dritten voraus; deren Verfügbarkeit liegt nicht im Verantwortungsbereich von NeuraPort.

§ 3 Vertragsschluss und Testzeitraum

  1. Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots von NeuraPort oder durch Bestätigung einer Bestellung des Kunden in Textform zustande.
  2. Vereinbarte Testzeiträume sind unentgeltlich, sofern nichts anderes vereinbart ist, und enden automatisch, wenn der Kunde nicht bestellt. Daten aus dem Testzeitraum werden auf Wunsch übernommen, andernfalls 30 Tage nach Ende gelöscht.

§ 4 Verfügbarkeit, Wartung, Support

  1. NeuraPort strebt eine Verfügbarkeit von 99,0 % im Kalendermonat an, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums ins Internet. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster (in der Regel werktags zwischen 20:00 und 06:00 Uhr bzw. am Wochenende, Ankündigung mindestens 2 Werktage vorher), Störungen außerhalb des Einflussbereichs von NeuraPort und höhere Gewalt. Weitergehende Service-Level gelten nur bei gesonderter Vereinbarung.
  2. Support erfolgt werktags (Mo–Fr, außer bundeseinheitliche Feiertage) von 9:00 bis 17:00 Uhr per E-Mail und über das Ticketsystem. Störungen, die die Nutzung wesentlicher Funktionen verhindern, werden innerhalb von 4 Arbeitsstunden bearbeitet, sonstige Anfragen innerhalb von 2 Werktagen.
  3. Der aktuelle Betriebsstatus ist unter status.neuraport.de einsehbar.

§ 5 Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, NeuraPort im vereinbarten Umfang für eigene Geschäftszwecke durch die berechtigten Nutzer zu verwenden. Zugangsdaten sind personengebunden.
  2. Alle Rechte an der Software verbleiben bei NeuraPort. Eine Überlassung des Quellcodes erfolgt nicht, sofern nicht gesondert (z. B. Hinterlegung) vereinbart.

§ 6 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde schützt Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff, aktiviert die angebotene Zwei-Faktor-Anmeldung für Administratoren und informiert NeuraPort unverzüglich über einen Verdacht auf Missbrauch.
  2. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen Daten und für die fachliche Prüfung der Ergebnisse (insbesondere Zoll-, Gefahrgut-, VGM-, Steuer- und Rechnungsangaben) verantwortlich.
  3. Der Kunde unterlässt Eingriffe, die den Betrieb stören (z. B. Lasttests ohne Absprache, automatisierte Massenabrufe außerhalb der dokumentierten Schnittstellen).

§ 7 KI-Funktionen

  1. KI-Funktionen erstellen Vorschläge (z. B. erkannte Sendungsdaten, Dokumentarten, Entwürfe). Der Kunde bestimmt in den Einstellungen, ob Vorschläge nur nach Bestätigung oder automatisch übernommen werden, welche KI-Anbieter eingesetzt werden (Haupt- und mindestens ein Ausweichanbieter) und kann die KI-Analyse vollständig abschalten.
  2. Übernommene KI-Werte werden mit Quelle protokolliert. KI-Ergebnisse können fehlerhaft sein; der Kunde prüft sie vor Verwendung gegenüber Dritten. Für Schäden aus der ungeprüften Verwendung automatisch übernommener KI-Ergebnisse haftet NeuraPort nur nach § 10.

§ 8 Vergütung und Zahlung

  1. Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot bzw. der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Laufende Entgelte werden monatlich im Voraus, nutzungsabhängige Entgelte monatlich im Nachhinein abgerechnet und sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Rechnungen werden elektronisch (auf Wunsch als XRechnung) übermittelt.
  3. NeuraPort kann die Preise mit einer Frist von drei Monaten zum Beginn eines Vertragsjahres anpassen. Bei einer Erhöhung von mehr als 5 % kann der Kunde zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen.
  4. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann NeuraPort den Zugang nach Ankündigung mit einer Frist von 14 Tagen vorübergehend einschränken; der Datenzugriff zum Export bleibt erhalten.

§ 9 Laufzeit, Kündigung, Datenrückgabe

  1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine Mindestlaufzeit vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
  2. Der Kunde kann seine Daten während der Laufzeit und bis 30 Tage nach Vertragsende jederzeit vollständig in einem dokumentierten, maschinenlesbaren Format (strukturierte Datensätze und Originaldateien) exportieren. Danach werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht von NeuraPort besteht; Datensicherungen werden rollierend überschrieben.

§ 10 Haftung

  1. NeuraPort haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Vergütung. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  3. Für den Verlust von Daten haftet NeuraPort nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch NeuraPort zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
  4. Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.

§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Soweit NeuraPort personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung, der mit Vertragsschluss Bestandteil des Vertrags wird.
  2. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung, auch über das Vertragsende hinaus.
  3. NeuraPort darf anonymisierte, nicht auf den Kunden oder Personen rückführbare Nutzungsstatistiken zur Verbesserung des Dienstes auswerten. Kundendaten werden nicht zum Training von KI-Modellen Dritter verwendet.

§ 12 Änderungen der Leistungen und AGB

  1. NeuraPort entwickelt die Software weiter und kann Funktionen ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und der Kern der vereinbarten Leistung erhalten bleibt.
  2. Änderungen dieser AGB werden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten sie als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen. Bei Widerspruch kann jede Partei zum Inkrafttreten kündigen.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.